9. Die Sache mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt die Garantie, dass die Lebensmittel ihren Geruch, ihre Farbe und ihren Geschmack bis dahin nicht verändern. Es sagt aber nicht aus, dass die Produkte nach diesem Tag nicht mehr verzehrt werden dürfen. Ist das MHD abgelaufen, lohnt sich ein zweiter Blick und der Geruchstest – dann könnt ihr das Lebensmittel in aller Regel noch bedenkenlos verzehren.