Der Begriff Biomilch bezieht sich darauf, wie die Kühe leben, die die Milch geben. Die Milchkühe, deren Milch mit „Bio-Milch“ oder „Öko-Milch“ gekennzeichnet werden dürfen, müssen nach der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007) gehalten werden. Die oben genannten Milchsorten können demnach alle auch in der Biovariante produziert werden.
Bezeichnungen wie „Landmilch" haben rechtlich keine Bedeutung, der Hersteller kann sie einfach so auf die Verpackung drucken.