Wenn es schnell gehen soll, bereiten wir gerne mal Tiefkühl-Kost zu. Und wer einen Gefrierschrank zu Hause hat, der lagert darin vielleicht auch eine Tüte Tiefkühlpommes. Die Firma McCain hat jetzt einen Produktrückruf für einen ihrer Kartoffelsnacks herausgegeben. Es handelt sich dabei um die beliebten "Pom Poms."
Welche Charge ist betroffen?
Zurückgerufen sind alle Pom Poms mit den Produktnummern „LZ 20,10,2020 14:40 – 16:00“ sowie „LZ 21,10,2020 01:30 – 02:10“. Die Infos findest du auf der Rückseite der Tiefkühl-Ware.
Wo wurden die betreffenden Pom Poms verkauft?
Der Kartoffelsnack wird deutschlandweit zum Beispiel bei Aldi, Rewe, Netto, Edeka, Penny, Kaufland, oder Marktkauf verkauft. In welchen Bundesländern die Pom Poms mit den betreffenden Produktionsnummern aber wirklich ausgeliefert wurden, ist nicht bekannt. Es ist also ratsam – egal, wo man wohnt – einmal die Tiefkühlkost auf die Produktnummer zu überprüfen.
Was kann bei Verzehr passieren?
McCain gibt in einer Kundeninformation bekannt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass „während des Produktionsprozesses metallische Fremdkörper in das Produkt gelangt sein könnten.“ Die betroffenen Pom Poms sollten deshalb auf keinen Fall mehr gegessen werden.
Und was kann ich jetzt tun?
Erst einmal sollte man sicherstellen, dass das Produkt nicht von einem Familienmitglied zubereitet wird. Wegschmeißen muss man es allerdings auch nicht. Denn Kund:innen, die Pom Poms mit der betreffenden Produktionsnummer gekauft haben, können das Lebensmittel im Supermarkt zurückgeben und bekommen ihr Geld zurück. Die Vorlage des Kassenbons wird in der Regel bei Produktrückrufen nicht benötigt. McCain hat dazu aber bisher keine dezidierten Angaben gemacht.
Quellen: McCain, produktwarnung.eu
Dieser Beitrag erschien ursprünglich bei BRIGITTE.de