Die große Koalition hat sich nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn darauf verständigt, dass Arbeitgeber:innen in besonders sensiblen Bereichen wie der Altenpflege oder der Kinderbetreuung nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen.
Impffrage in sensiblen Bereichen soll erlaubt werden
In Krankenhäusern gelte diese Regelung "aus gutem Grund" schon viele Jahre, so Spahn gegenüber dem "Spiegel". Arbeitgeber:innen dürften ihre Beschäftigten im Patientenkontakt fragen, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien.
"Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen", sagte Spahn. Da seien sich Union und SPD jetzt einig gewesen. Konkret nannte der Minister dabei die Bereiche der Pflegeheime, Kitas oder Schulen.
Mitarbeiter:innen in der Pflege, Kitas und Schulen müssen ihren Impfstatus offenlegen
In diesen Bereichen arbeiten die Mitarbeiter:innen eng mit Menschen zusammen, die einen besonderen Schutz bräuchten, argumentiert Spahn. "Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an Covid gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?", sagte er dem "Spiegel".
In der Talkshow "Hart aber fair", sprach der Gesundheitsminister in der vergangenen Woche über eine bessere Planbarkeit in den Unternehmen, wenn der Impfstatus der Mitarbeiter:innen bekannt sei. Er sagte: "Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."
Auf andere Unternehmen wird die Offenlegung des Impfstatus nicht ausgeweitet
Darauf müssen Arbeitgeber:innen jedoch erst einmal verzichten, weiter gefasst als in den sensiblen Bereichen wird die Auskunftspflicht nicht. "Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament", sagte Spahn.
Am Mittwoch, den 1. September wurde eine neue Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber:innen zum Impfstatus der Beschäftigten ist noch nicht enthalten gewesen.
Verwendete Quellen: spiegel.de, zeit.de
Dieser Artikel ist ursprünglich bei BRIGITTE.de erschienen.