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Titandioxid Schadstoff in Zahnpasta: Was bedeutet das für unsere Kinder?

Ein Mädchen macht sich Zahnpasta auf die Zahnbürste
© triocean / Adobe Stock
Strahlend weiß! Das ist nicht nur das Versprechen, welches auf vielen Zahnpastaverpackungen steht, die Paste selbst ist meist ebenfalls blütenweiß. Der Grund: der Farbstoff Titandioxid. Dieser wurde für Lebensmittel jetzt verboten, für Zahnpasta jedoch nicht. Wir klären auf, wie schädlich der Schadstoff tatsächlich ist.

Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2022 ein Verbot für Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff erlassen, welches im August vergangenen Jahres endgültig in Kraft trat. Das bedeutet, dass Hersteller seit August 2022 in der EU keine Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel produzieren dürfen, die Titandioxid enthalten. Bisher hergestellte Waren können jedoch bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum weiter verkauft werden – auch wenn dieses in der Zukunft liegt.

Titandioxid: In Lebensmitteln ist es mittlerweile verboten

Für Arzneimittel oder Kosmetika wie auch Zahnpasta gilt dieses Verbot nicht. Hier kann Titandioxid weiterhin unbegrenzt verwendet werden – auch in Kinderzahnpasta. Ausgewiesen wird der Schadstoff auf Lebensmitteln meist mit der E-Nummer 171. In Kosmetika oder Arzneimitteln wird der Stoff unter Verwendung des Color Index CI 77891 ausgewiesen oder als "Titanium Dioxide" deklariert.

Titandioxid ist der Stoff, der die Zahncreme so strahlend weiß macht oder den Perlen für die Geburtstagstorte einen schönen Glanz verleiht. Aber auch in Salatsoßen wird der Farbstoff eingesetzt, um die Farben appetitlich zu gestalten. Es wird also genau an den Stellen eingesetzt, an denen Produkte schön weiß sein oder eine kräftige Farbe aufweisen sollen. In Bio-Artikeln war der Schadstoff bereits zuvor verboten.

Aufgrund des Haltbarkeitsdatums steckt auch heute noch Titandioxid in einigen Lebensmitteln. Unter anderem bei Streuseln zum Verzieren von Gebäck, bei den Milka-Schokodrops, bei einer Nascherei Namens "Schulkreide", bei dem Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D3 von "Doppelherz", den Multivitaminen von A-Z von "Abtei" und den "taxofit" Vitamin B12 Plus, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Titandioxid soll das Erbgut schädigen

Das Problem mit Titandioxid ist, dass vermutet wird, dass es das Erbgut schädigt. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Mai 2021. Einige Studien weisen wohl darauf hin, dass Titandioxid DNA-Stränge brechen lassen und so Chromosomenschäden verursachen kann.

Eines der Probleme ist dabei die Partikelgröße. Damit das Titandioxid seine volle Kraft entfalten kann, wird es meist in einer Teilchengröße von 100 bis 300 Nanometern verwendet. Die Verwendung einer solch geringen Größe führt jedoch wiederum dazu, dass die Partikel in menschliche Zellen gelangen können.

Titandoxid gelangt durch unterschiedliche Wege in den Körper

Der Schadstoff gelangt über unterschiedliche Wege in den Körper. Zum einen durch den Verdauungstrakt (oral). Dies kann über Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente geschehen. Über Lebensmittel aufgenommenes Titandioxid gilt also nicht mehr als sicher. Zum anderen können die Partikel eingeatmet werden (inhalativ). In Studien mit Tieren haben tief eingeatmete Partikel zu chronischen Entzündungen geführt. Bei extrem hoher Dosierung über einen langen Zeitraum wurde sogar die Entstehung von Tumoren beobachtet.

Eine Aufnahme durch die Haut (transdermal) ist nach aktuellem Forschungsstand nicht möglich. Dies gilt sowohl für intakte als auch Sonnenbrand geschädigte Haut. In Kosmetika wie auch Sonnencreme gilt Titandioxid daher als risikofrei.

Zahnpasta sollte laut Expert:innen anders bewertet werden als Kosmetika

Zahnpasta sollte nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Hamburg noch einmal anders bewertet werden. Denn die Schleimhäute im Mund sind noch einmal anders aufgebaut als die Haut. Hinzu kommt, dass gerade Kinder die Zahnpasta auch gerne Mal runterschlucken. Ihrer Einschätzung nach sollte Zahnpasta daher genauso kritisch betrachtet werden wie Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann aktuell noch nicht beurteilen, welche Gefahr von Zahnpasta konkret ausgeht. Es soll aber eine Risikobewertung durchgeführt werden.

In diesem Kinderzahnpasta-Vergleich werden die Zahnpasten auch nach ihrem Titandioxidgehalt bewertet.

Auch in Medikamenten soll der Farbstoff erst einmal weiter verwendet werden dürfen. Hintergrund ist, dass die Expert:innen der European Medicines Agency (EMA) sonst einen Engpass bei Arzneimitteln befürchte. Gleichzeitig unterstrich die EMA allerdings, dass nach neuen Alternativen geforscht werden muss. Einzige Ausnahme seien indes Sprays, hier ist Titandioxid nicht mehr erlaubt.

Verwendete Quellen: vzhh.de rnd.de

slr ELTERN

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