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Wenn das Kind krank ist News: 2021 noch mehr zusätzliche Krankentage für die Kinderbetreuung

Ein Stück Erleichterung für alle Eltern: Bund und Länder haben am Dienstag, den 5. Januar 2021 beschlossen, dass gesetzlich versicherten Müttern und Vätern auch im neuen Jahr aufgrund der Corona-Krise mehr Krankentage für die Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung stehen. Hier alles Wichtige.

Der Lockdown wird verschärft, Schulen und Kitas bleiben vorerst geschlossen: Das Jahr 2021 startet mit harten Maßnahmen, um der Pandemie in Deutschland endlich Einhalt zu gebieten. Für Eltern gibt es immerhin eine gute Nachricht: Auch 2021 bekommen Eltern zusätzliche Krankentage für die Kinderbetreuung zugestanden. Im Einzelnen:

Grundsätzlich stehen gesetzlich krankenversicherten Eltern pro Jahr zehn Tage für die Kinderbetreuung eines erkrankten Kindes zu. Alleinerziehende bekommen die doppelte Menge, also 20 Tage für die Pflege ihres kranken Kindes.
 
Für das Jahr 2020 hatte die Regierung beschlossen, Müttern und Vätern das Kinderkrankengeld für jeweils 15 Tage zu gewähren. Alleinerziehende bekamen auch hier wieder die doppelte Menge zugesprochen: 30 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
 
Für das Jahr 2021 nun wollen Bund und Länder jedem Elternteil zehn zusätzliche Tage an Kinderkrankengeld gewähren. Alleinerziehende sollen weitere 20 Tage Kinderkrankengeld erhalten. Dies soll ausdrücklich auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder Kita der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Hier der Beschluss des Bundes und der Länder zu den zusätzlichen Krankentagen im Wortlaut: "Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde."

Die Bedingungen und Voraussetzungen für die zusätzlichen Krankentage ändern sich grundsätzlich nicht. In unserem Artikel "Zehn Tage für die Kinderbetreuung" könnt ihr dazu alles nachlesen. 

Ein kleines Mädchen schnäuzt in ein weißes Taschentuch.

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