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BGH-Urteil: Kein Kitaplatz bedeutet künftig Schadensersatz!

BGH-Urteil: Kein Kitaplatz bedeutet künftig Schadensersatz!
© seb_ra / iStock
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil (Aktenzeichen III ZR 278 / 15, 302 / 15 und 303 / 15) verkündet, das allen Eltern die um einen Kita-Platz bangen, Rückendeckung gibt. Wer nicht in den Job kann, weil das Kleine nicht unterkommt, kann den Verdienstausfall geltend machen. Wir sind sicher: Das bringt Schwung in den Kitaplatz-Ausbau!

Drei Mütter aus Leipzig zogen vor Gericht, weil ihre Kinder trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Betreuungsplatz erhielten. Die drei Klägerinnen wollten nach Vollendung des ersten Lebensjahres ihrer Kinder wieder berufstätig sein und forderten von der Stadt Leipzig Schadensersatz für ihren Verdienstausfall.
Mit der Begründung, dass die Erwerbsinteressen der Mütter nicht von der Amtspflicht der beklagten Stadt geschützt seien, wurde der Stadt Leipzig in erster Instanz recht gegeben.
Das ließen sich die Mütter nicht gefallen und gingen in Revision. Das Ergebnis verkündete heute der Bundesgerichtshof: Die Mütter haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz für ihre Verdienstausfälle.
Bevor sie Geld erstattet bekommen, muss das tatsächliche Verschulden der Stadt Leipzig und der Umfang des erstattungsfähigen Schadens allerdings noch geprüft werden. Der Entscheidung des BGH zufolge, wären die längeren Wartezeit für die Betreuungsplätze zum Beispiel dann unverschuldet, wenn sie durch Mangel an qualifziertem Personal oder durch Insolvenz einer Baufirma entstanden wären. Finanzielle Engpässe entschuldigen hingegen eine längere Wartezeit nicht.
Interessant ist auf jeden Fall, dass das Gericht die Verdienstausfallschäden der Eltern in den Schutzbereich der Amtspflicht der Städte und Kommunen eingeordnet hat.
Hiermit hat der Gesetzgeber nämlich der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kindes- und Elternwohl sich gegenseitig bedingen. Künftig können also auch anderen betroffene Eltern auf Schadensersatz klagen.

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