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Husten und Schnupfen Können Kinder trotz leichter Erkältung in die Kita gehen?

Erkältung: Kleiner Junge hat eine Decke über den Schultern und putzt sich die Nase
© Anna / Adobe Stock
Eine dauerhaft laufende Nase und ständig wiederkehrender Husten: Eltern kleiner Kinder sind fast das gesamte Jahr über damit konfrontiert. Aber sind diese leichten Erkältungssymptome immer ein Grund, das Kind nicht in die Kita zu lassen? Wir erklären euch, wann die Kleinen besser zu Hause bleiben und wann der Kita-Besuch in Ordnung geht.

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Kinder durchlaufen bis zum Schuleintritt bis zu 12 Infekte pro Jahr – und das ist völlig normal. Ihr Immunsystem lernt dadurch, sich gegen verschiedene Krankheitserreger zu wehren. Doch wenn das Kita-Kind bei jeder Schnupfnase eine Woche zu Hause bleibt, sind die gesetzlichen Kindkranktage der Eltern schnell aufgebraucht. Geht es also in Ordnung, das Kind trotz Husten und Schnupfen in die Betreuung zu geben? Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen!

Ein leichter Schnupfen ist kein Grund, zu Hause zu bleiben

Würden Eltern ihre Kinder bei jeder Rotznase zu Hause lassen, wäre für die meisten wohl keine Erwerbsarbeit mehr möglich. Doch das ist auch gar nicht nötig: Leichte und banale Infekte, die ohne Fieber und mit einem guten Allgemeinzustand des Kindes einhergehen, sind kein Grund für strenge Bettruhe. Und ein schlechtes Gewissen gegenüber den anderen Kindern und Erzieher:innen müssen die Eltern auch nicht haben: Eine infektfreie Kita ist unrealistisch – und es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Kinder mit leichtem Schnupfen und Husten zu Hause bleiben müssen.

Ob euer Kind trotz laufender Nase und Husten in die Kita gehen kann, hängt von seinem Allgemeinzustand ab. Stellt euch hierzu folgende Fragen

  • Ist es fieberfrei und hat keine Schmerzen?
  • Isst und trinkt es?
  • Spielt es und macht insgesamt einen aufgeweckten und lebhaften Eindruck?

Stimmt ihr zu, ist der Besuch der Kita in der Regel unbedenklich. Beeinträchtigen die Symptome euer Kind allerdings stark, bleibt es besser zu Hause.

Anders sieht das bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie Masern, Keuchhusten oder auch Scharlach aus: Hier sieht das Infektionsschutzgesetz ganz klar vor, dass erkrankte Kinder bis zur vollständigen Genesung nicht in die Kita (oder Schule) zurückkehren dürfen. Das gilt übrigens auch für Magen-Darm-Infekte. Häufig ist das betroffene Kind im Falle dieser Erkrankungen aber ohnehin nicht fit genug für die Kita – das merkt ihr als Eltern dann sicher auch selbst recht schnell.

Wann Kinder nicht in die Kita gehören

Bei einigen Symptomen und Erkrankungen hat euer Kind in der Kita (oder Schule) nichts verloren. Wir haben euch eine kleine Übersicht erstellt:

  • Schmerzen
    Hat euer Kind Schmerzen, ist die Kita nicht der richtige Aufenthaltsort. Dabei ist es egal, ob es sich um Kopf-, Bauch- oder Ohrenschmerzen handelt. Bei Kleinkindern, die noch nicht richtig sprechen können, schaut ihr als Eltern hier am besten ganz genau hin: Ist euer Kind quengelig und besonders anhänglich? Reibt es sich die Ohren oder den Kopf und weint? Das deutet darauf hin, dass es Schmerzen hat und zu Hause bleiben sollte.
  • Fieber
    Wenn euer Kind Fieber oder eine erhöhte Temperatur hat, gehört es definitiv nicht in die Kita. Auch wir Erwachsenen fühlen uns mit einem fiebrigen Infekt nicht wohl bei der Arbeit – warum sollte es den Kleinen zwischen Morgenkreis und gemeinschaftlichem Mittagessen anders gehen? Gönnt eurem fiebernden Kind Ruhe, dann wird es am schnellsten wieder gesund.
  • Durchfall und Erbrechen
    Sollte sich euer Kind übergeben oder Durchfall haben, ist der Besuch der Kita für diesen Tag nicht möglich. Und das gilt in der Regel auch für die nächsten Tage: Laut Robert Koch-Institut dürfen Kinder, die an einem ansteckenden Magen-Darm-Infekt leiden, erst nach 48 Stunden ohne Symptome in die Gemeinschaftseinrichtung zurückkehren.
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten
    Hier habt ihr als Eltern tatsächlich keinen Handlunsgspielraum. Erkrankt euer Kind an einem meldepflichtigen Infekt, muss es zu Hause bleiben. 

Lese-Tipp: Mittelohrentzündung beim Kind – häufig, aber harmlos?

Quellen:

Robert Koch-Institut: Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz, zuletzt aufgerufen am 10.01.2023.

Gesetze im Internet: Infektionsschutzgesetz, zuletzt aufgerufen am 10.01.2023. 

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