Bei der Wahl einer passenden Kindertagesstätte ist nicht nur die pädagogische Ausrichtung ein wichtiges Entscheidungskriterium, sondern auch der Träger der Einrichtung. Auch dieser prägt die Einrichtung stark, da die Verantwortlichkeit bezüglich der Finanzen, des Personals, der Räume und der Ausstattung und vieles mehr beim Träger liegen. Man unterschiedet grundsätzlich zwischen öffentlichen und freien Trägern. Anders als früher sind heute Rahmenbedingungen wie der Personalschlüssel oder die Gruppengröße in der Bundes- bzw. Landesgesetzgebung geregelt. Lesen Sie hier nach, wo genau die Unterschiede liegen, um auch für Ihre Familie die passende Kita zu finden.
Circa ein Drittel aller Kindertagesstätten sind unter öffentlicher Trägerschaft. Das heißt, sie sind Einrichtungen der Stadt oder des Landkreises. Sie werden von offizieller Seite betreut und verwaltet. Die pädagogische Ausrichtung der Kindetagesstätte ist durch den Träger nicht vorgegeben und kann sich von Einrichtung zu Einrichtung stark unterscheiden. In manchen Städten, wie zum Beispiel in München, gibt es jedoch sehr klare Vorgaben und Richtlinien, was städtische Einrichtungen erfüllen und einhalten müssen. Es gibt eine Rahmenkonzeption, in der pädagogische Grundlagen festgeschrieben sind. Aber auch die Größe des Gartens oder die Kosten für einen Kita-Platz sind seitens der Stadt für alle ihre Einrichtungen geregelt. In einigen Städten sind die Elternbeiträge genau festgelegt und unterscheiden sich lediglich nach der Anzahl der Betreuungsstunden. Andere Kommunen haben jedoch ein einkommensabhängiges Kostensystem. Das heißt je nach Einkommen der Eltern berechnen sich die Mitgliedsbeiträge für die Kita.
Freie Träger
Auf der anderen Seite gibt es freie Träger. Circa zwei Drittel aller Einrichtungen sind unter freier Trägerschaft. Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Nur wenn sich niemand findet, der weitere Betreuungsplätze schaffen könnte, werden überhaupt öffentliche Einrichtungen geschaffen. Um es freien Trägern überhaupt möglich zu machen Einrichtungen zu gründen und finanzieren, werden für diese öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt. Zusätzlich finanzieren sich freie Träger dann über die Kindergartenbeiträge, Sponsoren und Spendengelder und Fördervereine o.ä. Da die Bezeichnung freier Träger jedoch vieles bedeuten kann, gibt es hier große Unterschiede bezüglich der Ausgestaltung einer solchen Einrichtung. Aus diesem Grund ist es wichtig sich vorher gut zu informieren, welcher Träger für Sie und Ihr Kind der passende ist. Bei den freien Trägern kann unterschieden werden zwischen:
Kirchlichen Trägern Die Gruppen sind meist genauso groß wie in städtischen Einrichtungen. Gebete, Bibelgeschichten und Gottesdienste sind in den Tages- und Wochenablauf integriert, variieren aber stark von Einrichtung zu Einrichtung. Elternmitarbeit ist bei Elternabenden und der Vorbereitung von Basaren oder Festen erwünscht. Die Eltern und Kinder müssen nicht Kirchenmitglieder sein, um einen Platz zu bekommen, sollten aber die Erziehungsarbeit im Kindergarten unterstützen. Die Elternbeiträge sind in diesen Einrichtungen meist genauso hoch wie die Beiträge in städtischen Einrichtungen. Dies variiert jedoch von Stadt zu Stadt.
Vereine Soll ein neuer Kindergarten eröffnet werden gibt es auch die Möglichkeit einen Verein zu gründen. Zum Teil müssen die Eltern, um ihr Kind dort anmelden zu können, Mitglied des Vereins werden. Auch Einrichtungen, wie zum Beispiel Waldorf Kindergärten sind meist freie Vereine. Das heißt in diesem Fall würde schon das pädagogische Konzept durch den Träger bestimmt werden. In anderen Fällen sagt der Träger jedoch nichts über die pädagogische Ausrichtung aus. Die Mitgliedsbeiträge für den Verein sowie die Kindertagesbetreuung können von jedem Verein selbstständig festgelegt werden und sich stark von den städtischen oder kirchlichen Einrichtungen unterscheiden.
Elterninitiativen Eltern-Kind Initiativen sind häufig teurer als städtische oder kirchliche Kindergärten. Diese Kindergärten entstehen entweder aus der Not heraus, weil Eltern nicht genügend freie Plätze finden konnten, oder als Gegenentwurf zu den Konzepten der bestehenden Kindergärten. Auch ist es vielen Eltern nicht recht kein ausreichendes Mitspracherecht bei der Besetzung der Erzieher-Stellen oder bei der Gestaltung des Tagesablaufes zu haben. Bei einer Eltern-Kind-Initiative im klassischen Sinne machen die Eltern alles selbst: Finanzverwaltung, Einziehen der Beiträge, Aufstellen des pädagogischen Konzeptes, oft auch putzen und kochen. In regelmäßigen Abständen finden Elternabende statt - meist einmal im Monat. Aktives Einbringen ist in diesen Einrichtungen nicht nur erwünscht, sondern oftmals die einzige Möglichkeit, den Betrieb am Laufen zu halten. So müssen die Eltern auch mal die Vertretung für kranke Erzieherinnen übernehmen. Der Umfang der Elternarbeit ist von Einrichtung zu Einrichtung verschieden, ebenso die Öffnungszeiten, Gebühren und das Essensangebot. In Eltern-Kind-Initiativen wird jedoch öfter vegetarisch und vollwertig gekocht - das schlägt sich dann auch auf die Gebühren nieder. Durch den persönlichen Einsatz kann ein sehr familiäres Gruppengefühl unter den Mitgliedern entstehen - jedoch auch Konflikte, wenn unterschiedliche Meinungen der Eltern aufeinandertreffen.
privatwirtschaftliche Träger In diesem Fall wird eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) gegründet. Es gibt einen Geschäftsführer, der die Leitung des Trägers innehat. Genauso wie es bei Stiftungen oder Vereinen ist, dürfen die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden, sondern müssen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Auch hier können sich die Mitgliedsbeiträge stark von städtischen oder kirchlichen Einrichtungen unterscheiden. Bei Einrichtungen mit besonderen Schwerpunkten, wie Sprache, Musik oder Sport oder Internationalen Kitas sind die Kosten zum Teil sehr viel höher. Wie auch bei allen anderen freien Trägern gibt es die Möglichkeit, dass Einrichtungen unter privatwirtschaftlicher Trägerschaft durch öffentliche Gelder mitfinanziert werden. Jedoch nur, wenn sie sich an gewissen Grundvorgaben seitens der Kommune orientieren (Garten/Größe/Betreuungsschlüssel). Ist es eine private Einrichtung, die keine öffentlichen Gelder erhält, gibt es keinerlei Überprüfung oder Vorgaben bezüglich der pädagogischen Ausrichtung oder Ausgestaltung der Einrichtung.
Zu den großen freien Trägern gehören u.a.:
Stiftungen
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Dachverband vieler kleiner Träger
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Diakonie
Caritas
Internationaler Bund (IB) – Freier Träger der Bildungs-,Jugend-, und Sozialarbeit e.V.