Birgit Goehlnich ist als Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden Mitglied der Bewertungsausschüsse, die die Altersfreigabe für Filme festlegen. Im Rahmen ihrer FSK-Arbeit engagiert sich die Mutter zweier Söhne auch bei Medienprojekten für Kinder und Jugendliche.
Was genau ist die FSK?
"Ein Film braucht eine Alterskennzeichnung, wenn er für Kinder und Jugendliche freigegeben werden soll. So will es der Gesetzgeber.
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. hat sich also verpflichtet, der FSK alle Filme vorzulegen, die öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Die FSK prüft dann die Filme unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes. Vereinfacht gesagt ist die FSK das Bindeglied, zwischen Gesetzgeber und Filmwirtschaft. Bürokratisch ausgedrückt, ist die FSK die regulierte Selbstkontrolle der Filmwirtschaft."
Wer bewertet die Filme?
"Bei der FSK gibt es vier Arbeitsausschüsse, die die Filme beurteilen. In jedem Ausschuss sitzen sieben Prüfer.
Einerseits sind das Vertreter der Kirchen, des Bundesjugendrings und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Aber auch Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, wie der Jugendschutzsachverständige und der Ständige Vertreter. Auf der anderen Seite sitzen noch drei Vertreter der Filmwirtschaft in einem Ausschuss. Die dürfen aber nicht im Filmbereich tätig sein. Denn die Unabhängigkeit dieser Ausschüsse ist natürlich ganz wichtig."
Welche Bewertungskriterien gibt es?
"Die Grundlage für unsere Arbeit ist das Jugendschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, die Altersfreigaben so zu treffen, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Das ist der gesetzliche Auftrag.
Bei unseren Prüfungen achten wir darauf, wie die Themen Gewalt, Drogen und Sexualität dargestellt werden. Wir fragen, welchen Einfluss diese Bilder auf Kinder und Jugendliche haben. Die FSK geht dabei immer von einer vermuteten Wirkung aus. Wenn der Film Angst, Desorientierung oder Aggressivität auslöst, dann ist das für uns eine klare Sache. Auch Filme die rassistisch sind, oder den Nationalsozialismus verherrlichen, haben keine Chance."
Welche Altersfreigaben gibt es?
"Es gibt die Einteilungen: "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", dann folgen die Einstufungen "Freigegeben ab 6, ab 12 und ab 16 Jahren". Zuletzt gibt es noch das Siegel "Keine Jugendfreigabe".
Maßstab bei den Altersfreigaben sind immer die jüngsten Kinder der jeweiligen Gruppe. Das heißt, wenn wir einen Film ab sechs Jahren freigeben, dann denken wir bei der Bewertung an Kinder diesen Alters und nicht an Zehnjährige."
Wie arbeitet so ein Prüfungsausschuss?
"Der Ausschuss beginnt mit der Filmsichtung und im Anschluss daran wird diskutiert. Dabei analysieren wir den Film sehr genau. Wir achten auf die Umsetzung, auf den Spannungsaufbau, die Darstellung der Charaktere und vieles mehr. Der Film wird also richtig auseinandergenommen. Wenn wir das gemacht haben, diskutieren wir die Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Das ist manchmal sehr kontrovers. Am Ende steht dann die Abstimmung im Ausschuss. Und die ist nicht immer einstimmig."
Ist die FSK Freigabe auch eine Altersempfehlung?
"Ein ganz klares Nein! Die Altersfreigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. Auch sagt eine FSK Prüfung nichts über die Qualität eines Films aus. Wir haben durch das Jugendschutzgesetz klare Vorgaben. Das heißt, dass ein freigegebener Film, Kinder der entsprechenden Altersgruppe nicht nachhaltig belasten, beeinträchtigen und verängstigen darf. Ob der Film nun kindgerecht erzählt ist oder vielleicht sogar wertvoll für sie ist, das entscheidet die FSK nicht."
Seit einiger Zeit dürfen Kinder ab sechs Jahren in Begleitung ihrer Eltern in Filme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind. Was ist der Hintergrund?
"Ziel des Gesetzgebers war es, den Eltern mehr Eigenverantwortung zukommen zu lassen. Sie wissen am Besten, was für ihre Kinder gut ist. Zwischen einem Sechsjährigen und einem Elfjährigen gibt es einfach große Entwicklungsunterschiede. Diese sind bei den Alterseinstufungen nicht berücksichtigt. Es gibt entweder Freigaben ab sechs oder ab zwölf Jahren. Das ist ein zu großer Sprung.
Um das ein wenig aufzuweichen, hat man bei der Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes diese Regelung getroffen. Bei Filmen wie Star Wars, der ab zwölf freigegeben ist, haben jetzt auch Kinder mit zehn Jahren die Möglichkeit ins Kino zu gehen. Allerdings nur in Begleitung ihrer Eltern. Ihre Entscheidungskompetenz ist dabei gefragt."
Im den Ausschüssen sitzen ausschließlich Erwachsene. Wie stellt die FSK sicher, dass im Sinne der Kinder entschieden wird?
"Einerseits basieren unsere Urteile auf Erkenntnissen aus der Entwicklungspsychologie und Medienforschung. Andererseits stehen wir aber auch ständig im Austausch mit Kindern und Jugendlichen. Vor einigen Jahren haben wir das Projekt "Medienkompetenz und Jugendschutz" ins Leben gerufen. Seit dem haben wir mit über 1.000 Kindern und Jugendlichen Filme gesichtet und darüber diskutiert. Wir erfahren dabei sehr viel über Sehgewohnheiten und Vorlieben von jungen Menschen. Und dabei haben wir Erstaunliches festgestellt:
Schon Kinder im Grundschulalter verstehen sehr viel von Filmen und ihrer Wirkung. Das Verständnis für Altersfreigaben ist bei Heranwachsenden enorm groß. Sie sehen den Sinn hinter den Einstufungen und akzeptieren Grenzen. Entgegen vieler Vorurteile ist der Schutzgedanke bei Kindern und Jugendlichen sehr ausgeprägt."