Vertragsart
Nachhilfeverträge sind Dienstverträge. Das heißt, der Lehrer wird dafür bezahlt, zu unterrichten, nicht aber dafür, dass der Schüler dadurch auch bessere Noten schreibt. Denn weder ein Institut noch ein einzelner Nachhilfelehrer kann Ihnen garantieren, dass Ihr Kind tatsächlich von der Fünf in Mathe auf eine Vier kommen wird oder die Versetzung schafft. Der Vertrag garantiert daher ausschließlich, dass bestimmte Lehrinhalte vermittelt werden. Das liest sich dann zum Beispiel so: "Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft."
Kündigungsrecht
Ohne bestimmte Laufzeit gelten die Kündigungsfristen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Sie orientieren sich daran, wann der Lehrer bezahlt wird. Erhält er sein Geld etwa am Tag des Unterrichts, so ist der Vertrag an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages kündbar. Bekommt er seine Vergütung monatlich, kann man bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen. Aber Achtung: Das gilt alles nur dann, wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Ein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit schließt automatisch das ordentliche Kündigungsrecht aus. Daher unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen und auf die dort genannten Kündigungsfristen achten.
Grundsätzlich gilt: Kündigungen am besten per Einschreiben schicken, um notfalls nachweisen zu können, dass sie fristgerecht zugegangen ist.
Fristlose Kündigungen sind immer dann möglich, wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Das würde zum Beispiel zutreffen, wenn die vereinbarte maximale Gruppengröße nicht eingehalten wird oder die Lehrer nicht über die Qualifikation verfügen, mit der geworben wurde.
Ferienklauseln
Eine Klausel in den AGBs, wonach in den Ferien, wenn auch die Nachhilfeschule geschlossen hat, der Nachhilfelehrer weiterhin bezahlt werden muss, ist unwirksam. Die Schule oder der Lehrer darf zum Beispiel auch keine verminderte "Feriengebühr" verlangen.
Probestunden
Auch der beste Vertrag kann nicht garantieren, dass die Chemie zwischen Schüler und Lehrer stimmt. Vereinbaren Sie deshalb am besten einige Probestunden, bevor Sie unterzeichnen.