Die Eltern hoffen auf gute Noten
Egal, wie locker sich ein Kind gibt - es spürt den Druck, der auf ihm lastet. Denn haben die Eltern im letzten Jahr noch gelassen auf eine Drei oder Vier reagiert, bleiben jetzt viele nicht mehr ganz so ruhig. Das Wissen, dass zwei oder drei schlechte Noten das Aus fürs Gymnasium bedeuten können, macht nervös und drängt Eltern in eine Rolle, die sie zwar nicht mögen, aber dann doch oft spielen - die des Antreibers.
Für Kinder bedeutet das:
Sie haben jetzt das Gefühl, dass es nur noch um gute Noten geht - und dass sie nur geliebt werden, wenn sie die Erwartungen erfüllen. So könnt ihr helfen: Das Wichtigste in den nächsten Monaten ist, die Sorgen eures Kindes ab- und sein Selbstbewusstsein aufzubauen. Ein Kind, das von sich sagt: "Ich weiß, was ich kann, und was ich noch nicht schaffe, lerne ich noch" hat beste Voraussetzungen, dieses Schuljahr zu meistern.
Und die Eltern?
Auch für euch wird diese Zeit nicht einfach sein: Erstens gilt es, das Kind zu guter Leistung zu motivieren, zweitens muss sein Selbstbewusstsein aufgebaut und drittens ein Dauerclinch vermieden werden. Das ist viel auf einmal und klappt nur, wenn man sich eine Strategie zurechtlegt:
- Zeigt eurem Kind, was es schon alles kann. Im letzten Grundschuljahr wird vor allem auf das geschaut, was Schüler noch nicht können. Dahinter steckt der gut gemeinte Wunsch, ihnen optimale Startbedingungen zu verschaffen. Doch sobald nur an Schwächen gearbeitet wird, sinkt das Selbstvertrauen. Steuert zu Hause klug dagegen, indem ihr gemeinsam mit eurem Kind überlegt, was es alles in den vergangenen Jahren gelernt hat.
- Ermuntert euer Kind, nebenbei seine Rechtschreibleistungen zu verbessern, indem es bei den Hausaufgaben gezielt die Abschreibtechnik anwendet, die es in der Schule gelernt hat: Wörter genau anschauen, abdecken, hinschreiben, vergleichen, eventuell korrigieren. Davon profitiert euer Kind bei unangekündigten Diktaten.
- Leitet euer Kind zur Selbständigkeit an. Schnell mal Mama nach der Antwort fragen, geht zwar fixer - auf Dauer bringt es mehr, wenn ein Kind weiß, wie es sich selbst helfen kann. Konsequentes Nachguckenmüssen bringt Schnelligkeit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
- Übt das Schreiben von Texten. Die Internetseite Easy Schule erklärt Schritt für Schritt, worauf es dabei ankommt. So haben Eltern beim Korrigieren und Kinder beim Schreiben eine Orientierung. Übrigens: Die Website ist nicht nur in puncto Schreiben hilfreich, sondern auch in für andere Fächer in der Grundschule.
- Sorgt für Bewegung, Lernstress braucht Ventile. Kinder die viel toben, brauchen bei schlechter Laune nicht permanent ihre Eltern als Sparringspartner.
- Informiert euch über die vielen möglichen Schulwege, dieses Wissen entspannt! Beate Herfurth-Uber führt mit dem Ratgeber "Der sichere Weg aufs Gymnasium" (Heyne, sieben Euro) durch den Übertrittskriterien-Dschungel aller Bundesländer. Und die Autorin macht auf Umwege aufmerksam, die ebenfalls zum Abitur führen können.
Die Entwarnung: Wenn euer Kind die dritte Klasse passabel geschafft hat, wird es wahrscheinlich auch die Vierte gut schaffen. Denn in einem Punkt war das dritte Schuljahr schwieriger: Euer Kind musste viel mehr neuen Stoff aufnehmen und verarbeiten. Jetzt geht es vor allem darum, dieses Wissen durch Wiederholungen und Variationen zum Thema zu vertiefen.
Macht euch der Schulübertritt Sorgen?
Auch wenn euch im Prinzip klar ist, dass ihr euer Kind nicht unter Druck setzen solltet, und dass das Gymnasium auch nicht das Maß aller Dinge ist - viele Eltern sind im letzten Grundschuljahr besonders nervös und angespannt. Hand aufs Herz: Geht es euch auch so?
Welches Kind darf nach der Grundschule aufs Gymnasium?
Als wäre der Schulübertritt von der Grund- zur weiterführenden Schule nicht schon stressig genug - es gelten auch in jedem Bundeslang andere Regeln, nach denen Kinder auf das Gymnasium wechseln dürfen. So hat in einigen Ländern die so genannte Grundschulempfehlung am meisten Gewicht, in anderen dagegen der Elternwille.
Die Übertrittsregelungen der einzelnen Bundesländer:
Wer entscheidet, ob ein Kind nach der Grundschule aufs Gymnasium wechselt oder nicht? Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In einigen Ländern zählt vor allem der Elternwille, in anderen gibt die Grundschule anhand des Notendurchschnitts eine Empfehlung. Mal ist diese Empfehlung bindend, mal können die Eltern beantragen, dass euer Kind eine Prüfung absolviert und so doch noch das Gymnasium besuchen kann. Und oft genug ändern sich solche Regelungen, wenn sich nach einer Landtagswahl die neue Regierung daran macht, ihre schulpädagogischen Konzepte umzusetzen. Besonders schlimm ist dieser föderale Flickenteppich natürlich für Familien, die genau zur Zeit des Schulwechsels von einem Bundesland in ein anderes umziehen müssen.
Wisst ihr, wie der Übertritt von der Grund- zur weiterführenden Schule in eurer Heimat geregelt ist? Hier erhaltet ihr eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
Bayern
- Bindende Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht in der vierten Klasse von mindestens 2,33
- Widerspruchsrecht der Eltern: Eltern können ihr Kind zu einem dreitätigen Probeunterricht am Gymnasium (beziehungsweise der gewünschten Schulart) anmelden. Das Kind absolviert dort schriftliche und mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Bei einer "Drei" oder besser in einem Fach und einer "Vier" oder besser in dem anderen, darf das Kind die Wunschschule besuchen. Auch wenn es in beiden Fächern eine "Vier" geschafft hat, zählt der Elternwille.
Baden-Württemberg
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Notenschnitt von mindestens 2,5 in Mathematik und Deutsch
- Widerspruchsrecht der Eltern: Eltern können ein Beratungsverfahren beantragen. Dabei wird das Kind getestest und es wird eine gemeinsame Bildungsempfehlung von Klassenkonferenz und Beratungslehrkraft ausgesprochen. Die Eltern können dieser Bildungsempfehlung erneut widersprechen und eine Aufnahmeprüfung an ihrer Wunschschule beantragen. Besteht das Kind diese, zählt der Elternwille.
Berlin
- Es gilt der Elternwille
- Grundschulempfehlung: Eine Empfehlung für das Gymasium bekommen Sechstklässler mit einem Notenschnitt von mindestens 2,2. Der Wechsel aufs Gymnasium erfolgt jedoch in jedem Fall für ein halbes Jahr auf Probe. Kommt das Kind mit dem Pensum nicht mit, muss es die Schulform wechseln.
Brandenburg
- Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Alle Schüler müssen im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe Sechs in den Fächern Deutsch und Mathematik zentrale Arbeiten schreiben. Deren Noten fließen mit hoher Gewichtung in das Halbjahreszeugnis ein. Auf diesem Zeugnis darf ein Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in der ersten Fremdsprache maximal die Notensumme Sieben erreichen, wenn er auf das Gymnasium wechseln soll. Darüber hinaus braucht er eine so genannte Bildungsgangempfehlung
- Widerspruchsrecht der Eltern: Schüler, die eines der beiden oben genannten Kritierien nicht erfüllen, können im zweiten Halbjahr einen zweitägigen Probeunterricht besuchen
Bremen
- Es gilt der Elternwille
- Info: Mit dem Halbjahreszeugnis in der vierten Klasse gibt die Schule nur an, ob die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch und Mathematik über dem Regelstandard liegen.
Hamburg
- Es gilt der Elternwille
Hessen
- Es gilt der Elternwille
Mecklenburg-Vorpommern
- Es gilt der Elternwille
Info: In Mecklenburg-Vorpommern besuchen alle Schüler in den Klassen Fünf und Sechs eine schulunabhängige Orientierungsstufe
Niedersachsen
- Es gilt der Elternwille
Nordrhein-Westfalen
- Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Die Grundschule spricht mit dem Halbjahreszeugnis in der vierten Klasse eine Empfehlung aus.
- Widerspruchsrecht der Eltern: Weicht der Elternwille von der Grundschulempfehlung ab, so müssen die Eltern sich von der Schule beraten lassen. Im Zweifel entscheidet jedoch der Elternwille. Ausnahme: Wollen sie ihr Kind an einer Schule anmelden, für die es als völlig ungeeignet beurteilt wurde, so muss es einen dreitätigen Prognoseunterricht absolvieren. Sein Abschneiden dort entscheidet dann, ob dem Elternwillen stattgegeben wird
Rheinland-Pfalz
- Es gilt der Elternwille
Saarland
- Es gilt der Elternwille
Sachsen
- Bindende Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Im zweiten Schulhalbjahr erhalten alle Viertklässler eine Bildungsempfehlung: Für einen Übertritt zum Gymasium brauchen sie im Halbjahreszeugnis oder am Ende des Schuljahres in Deutsch, Mathematik und Sachkunde einen Notenschnitt von mindestens 2,0. Und: In keinem dieser Fächer darf auf diesen Zeugnissen eine "Vier" oder gar eine noch schlechtere Note stehen
- Widerspruchsrecht der Eltern: Eltern können die Teilnahme ihres Kindes an einer schriftlichen Aufnahmeprüfung ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde beantragen. Um tatsächlich das Gymnasium besuchen zu können, muss der Schüler diese Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 bestehen
Sachsen-Anhalt
- Bindende Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Der Schüler muss in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch jeweils gute Leistungen vorweisen können. In den anderen Fächern braucht er einen Notenschnitt von 2,5
- Widerspruchsrecht der Eltern: Eltern können ihr Kind zu einem so genannten Eignungsfeststellungsverfahren anmelden. Außerdem kann die Klassenkonferenz nachträglich eine Eignung fürs Gymnasium beschließen, wenn sich die Noten des Kindes im zweiten Schuljahr der vierten Klasse deutlich gebessert haben
Schleswig-Holstein
- Es gilt der Elternwille
Info: Die Grundschule berät die Eltern und spricht auch eine Empfehlung aus. Die ist jedoch nur in einem Fall bindend: Ein Kind, das nur eine Grunschulempfehlung für die Hauptschule erhält, kann nicht auf einem Gymnasium angemeldet werden
Thüringen
- Grundschulempfehlung
- Bedingung für den Übertritt aufs Gymnasium: Die häufigste Grundschulempfehlung zielt in Thüringen auf die "Regelschule". Für das Gymnasium braucht ein Schüler auf dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut".
- Widerspruchsrecht der Eltern: Eltern können eine Empfehlung für das Gymnasium beantragen oder ihr Kind zu einer Aufnahmeprüfung anmelden.