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Kann-Kinder – was ist das denn? Alle Informationen zur vorzeitigen Einschulung

Kann-Kinder: Mädchen sitzt vor einem Blatt Papier mit Stift in der Hand
© Africa Studio / Adobe Stock
Kann-Kinder können, aber müssen noch nicht eingeschult werden. Klingt kompliziert – ist aber nur eine Frage von Wohnort und Geburtstag. Hier erfahrt ihr, wer dazugehört und was bei einem vorzeitigen Schulstart zu beachten ist.

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In Deutschland besteht für alle Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr die Schulpflicht. Das bedeutet, sie müssen ab einem bestimmten Zeitpunkt eingeschult und dazu von ihren Eltern zum neuen Schuljahr in der Grundschule angemeldet werden. Dieser Zeitpunkt ist allerdings von Bundesland zu Bundesland anders definiert – und es gibt Möglichkeiten, euer Kind auch früher einzuschulen. Nämlich, wenn ihr ein sogenanntes Kann-Kind habt. Was genau das bedeutet, wie die Regeln in den einzelnen Bundesländern aktuell aussehen und wann eine frühe Einschulung sinnvoll sein kann, erfahrt ihr hier!

Was sind Kann-Kinder und Muss-Kinder?

In Deutschland entscheidet ein sogenannter Stichtag zur Einschulung darüber, wann ein Kind schulpflichtig wird. Diese Stichtagsregelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ist euer Kind bis zum Stichtag sechs Jahre alt geworden, ist die Einschulung in die erste Klasse im selben Kalenderjahr vorgesehen – ihr habt ein Muss-Kind und seid als Eltern zur Schulanmeldung verpflichtet. Nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Entwicklungsverzögerung und fehlender Schulreife, können Eltern mit einem Antrag auf Zurückstellung den Einschulungstermin bei Muss-Kindern um ein Schuljahr verschieben.

  • Ein Beispiel:
    Ihr wohnt in Berlin und euer Kind hat Mitte September Geburtstag. Der Stichtag eures Bundeslandes ist aktuell der 30.09. – euer Kind wird also vorher das sechste Lebensjahr vollenden und somit noch im selben Schuljahr schulpflichtig.

Wenn euer Kind erst nach dem Stichtag zur Einschulung seinen 6. Geburtstag feiert, ist es ein Kann-Kind: Es muss in diesem Kalenderjahr noch nicht in die erste Klasse eingeschult werden, kann es aber. Sofern ihr das explizit wollt und einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellt. So können Kann-Kinder bereits mit fünf Jahren in die Schule kommen, obwohl sie eigentlich noch nicht schulpflichtig sind.

  • Ein Beispiel:
    Ihr wohnt in Hamburg und euer Kind hat im Oktober Geburtstag. Der Stichtag eures Bundeslandes ist aktuell der 01.07. – euer Kind wird also erst nach diesem sechs Jahre alt und gilt somit im selben Kalenderjahr noch nicht als schulpflichtig.

Stellt ihr nun einen Antrag auf vorzeitige Einschulung und meldet euch in einer Grundschule an, kann euer Kind trotzdem schon als fünfjähriger ABC-Schütze in die erste Klasse starten. Andernfalls wird es dann im nächsten Sommer mit fast sieben Jahren seine Schullaufbahn beginnen.

Stichtage der Bundesländer: Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Bis zum Jahr 1997 galt in Deutschland der 30.06. als Stichtag: Alle Kinder, die bis dahin das sechste Lebensjahr vollendet hatten, mussten im laufenden Kalenderjahr in die Grundschule eingeschult werden. Alle, die danach Geburtstag feierten, mussten noch ein weiteres Jahr auf den ersten Schulbesuch warten. Heute können alle Bundesländer eigene Stichtage festlegen – was die Lage etwas unübersichtlich macht. Wir haben in einer Tabelle für euch zusammengefasst, wie die aktuellen Regelungen zum Beginn der Schulpflicht in den einzelnen Ländern aussehen: 

Bundesland

Stichtag

Baden-Württemberg

30.06.

Bayern

01.07. – 30.09.

Berlin

30.09.

Brandenburg

30.09.

Bremen

30.06.

Hamburg

01.07.

Hessen

01.07.

Mecklenburg-Vorpommern

30.06.

Niedersachsen

30.09.

Nordrhein-Westfalen

30.09.

Rheinland-Pfalz

31.08.

Saarland

30.06.

Sachsen

30.06.

Sachsen-Anhalt

30.06.

Schleswig-Holstein

30.06.

Thüringen

01.08.

Wie melde ich ein Kann-Kind zur Einschulung an?

Wenn euer Kind ein Kann-Kind ist und ihr euch eine vorzeitige Einschulung wünscht, müsst ihr als Eltern diese bei der Schule eurer Wahl selbst beantragen. Anders als bei schulpflichtigen Kindern erhaltet ihr keine postalische Aufforderung zur Schulanmeldung und müsst die Sache selbst in die Hand nehmen. Und auch hier gibt es wieder in jedem Bundesland eigene Regeln und Abläufe. Informationen, wie ihr genau vorgehen müsst, bekommt ihr auf den Internetseiten der jeweiligen Schulbehörden (Schulamt). Oder ihr fragt einfach direkt bei der Schule eurer Wahl nach, macht einen Schulbesuch zum Tag der offenen Tür und sprecht die Schulleitung an. Wichtig: Die Einschulungstermine und Zeitfenster zur Schulanmeldung variieren ja nach Bundesland – auch hier also frühestmöglich informieren!

Habt ihr den Antrag gestellt, wird euer Kann-Kind wie auch alle schulpflichtigen Kinder vor der Einschulung in der sogenannten Schuleingangsuntersuchung untersucht. In der Schuluntersuchung wird festgestellt, ob euer Kind körperlich und kognitiv bereit für die Schule ist oder es in bestimmten Bereichen wie etwa der Grobmotorik vielleicht noch einen Förderbedarf hat. In der Regel findet diese Überprüfung der Schulreife und Schulfähigkeit bei einem schulärztlichen Amtsarzt oder einer Amtsärztin der Schulbehörde (Schulamt) statt.

Kann die vorzeitige Einschulung auch abgelehnt werden?

Wenn die Schule beziehungsweise die Schulleitung nach der schulärztlichen Schuleingangsuntersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass euer Kann-Kind die Schulfähigkeit noch nicht erlangt hat, kann euer Antrag auf vorzeitige Einschulung auch abgelehnt werden. In einem Gespräch wird man euch erklären, warum die Schule euer Kind in seinem Entwicklungsstand als noch nicht bereit für die Einschulung empfindet.Außerdem ist es möglich, dass eure Wunsch-Schule keinen Platz für euer Kind hat und den Antrag daher ebenfalls ablehnen muss. Wenn ihr eine alternative Schule angegeben habt, kommt ihr dann aber vielleicht dort unter. Und ihr habt die Möglichkeit, binnen eines Monats einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Grundschule einzulegen. Ob diesem auch stattgegeben wird, lässt sich allerdings nicht vorhersagen.

Wann kann eine frühe Einschulung sinnvoll sein?

Ist mein Kind schon bereit für die Schule oder lassen wir es lieber noch ein weiteres Jahr in der Kita?

Für Eltern von Kann-Kindern kann die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Einschulung ziemlich knifflig sein. Vor allem, wenn es das erste Kind ist, das in die Schule kommt und noch keinerlei Erfahrungen mit den Herausforderungen und Anforderungen des Schulalltags bestehen. Ob ein vorgezogenes Einschulungsjahr für euer Kind sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kann durchaus angeraten sein, birgt aber auch Risiken wie Überforderung und Demotivation des Schulkindes.

Diese Aspekte können für einen frühen Schulstart sprechen:

Euer Kind ...

  • ... wird wenige Tage oder Wochen nach dem Stichtag sechs Jahre alt und ist auf dem Entwicklungsstand seiner potenziellen Klassenkamerad:innen.
  • ... ist zwar jünger, aber in der Entwicklung seiner kognitiven, sprachlichen und körperlichen Fähigkeiten sehr weit.
  • ... ist sehr wissbegierig und wirkt im Kindergarten unter Gleichaltrigen unterfordert.
  • ... kann bereits rechnen, lesen und/oder schreiben.
  • ... verfügt über Konzentrationsfähigkeit und kann 30 Minuten oder länger still sitzen und zuhören.
  • ... kann – in Grundzügen – mit Rückschlägen umgehen und zeigt Durchhaltevermögen bei der Lösung von Problemen und Aufgaben.
  • ... ist körperlich und geistig in der Lage, einen Schultag zu bewältigen.
  • ... ist selbstbewusst und kann sich behaupten – auch gegen ältere Mitschüler:innen.
  • ... ist sozial und emotional in der Lage dazu, sich in neuen Umgebungen – ohne euch – zurechtzufinden.

Wenn eurem Kind das Angebot im Kindergarten nicht mehr ausreicht und dieses nicht mehr seinem Entwicklungsstand entspricht, könnt ihr darüber nachdenken, euer Kind früher einzuschulen. Dies gilt insbesondere dann, wenn euer Kind großes Interesse am Erlernen der Fähigkeiten Lesen, Schreiben oder Rechnen hat.

Am besten sprecht ihr vor der Entscheidung für oder gegen eine frühe Einschulung mit den Erzieher:innen in eurer Kita, mit eurem Kinderarzt oder eurer Kinderärztin und lasst euch beraten, ob diese die Entscheidung befürworten und wie sie die Schulfähigkeit einschätzen würden. Auch ein Gespräch mit der künftigen Schulleitung der Grundschule kann euch bei der Entscheidungsfindung zum richtigen Einschulungsjahr für euer Kind helfen. Einige Bundesländer bieten zudem eine Einzelfallberatung an: Hier könnt ihr euch gezielt zu einer vorzeitigen Einschulung beraten lassen.

Kann eine vorzeitige Einschulung auch Nachteile haben?

Es gibt Studien, die einen frühen Schulbesuch mit Problemen in der Schullaufbahn in Verbindung bringen: Vorzeitig eingeschulte Kinder hätten demnach häufiger soziale und emotionale Schwierigkeiten zu bewältigen oder wären häufiger von Zurückstellungen betroffen. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Alter bei Schuleintritt und diesen Problemen ist allerdings nicht belegt. Ebenfalls hat sich in Studien aber auch gezeigt, dass Kinder mit einer ausgeprägten kognitiven Begabung von einer vorzeitigen Einschulung profitieren können: Sie zeigten keine schlechteren, sondern sogar oft bessere Leistungen als ihre Mitschüler:innen.

Eine vorzeitige Einschulung kann also vorteilhaft sein – jedoch ist sie mit Sicherheit nicht für jedes Kind die richtige Entscheidung. Bedenkt bei eurer Abwägung folgende mögliche Risiken bei einem frühen Schulstart:

  • Mögliche Überforderung: Die plötzliche Umstellung auf Leistung und Bewertung kann jüngere Kinder vor Herausforderungen stellen.
  • Großer Altersunterschied zu den anderen Kindern: Ein Jahr kann hier eine ganze Menge an Entwicklung ausmachen – ist euer Kind sehr weit hinter den anderenher, kann es sich einsam fühlen.
  • Defizitäre Selbstwahrnehmung: Die anderen sind alle größer, schneller, besser? Wenn euer Kind im Vergleich immer den Kürzeren zieht, könnte sich das negativ auf seine Selbstwahrnehmung auswirken.
  • Sozio-emotionale Entwicklung: Auch wenn euer Kindden Leistungsansprüchen kognitiv bereits gewachsen ist, kann es in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung noch nicht bereit für die Schule sein.

Letztlich ist es eine sehr individuelle Entscheidung, die ihr als Eltern anhand der Entwicklung und den Fähigkeiten eures Kindes treffen müsst. Scheut euch nicht, Beratung und Unterstützung bei Unsicherheiten in Anspruch zu nehmen – denn der Zeitpunkt des Schulbeginns ist in jedem Fall eine lebensverändernde Entscheidung, die am besten wohlüberlegt ist. Und es schadet auch nicht, euer Kind miteinzubeziehen: Hat es überhaupt den Wunsch, schon in die Schule zu gehen?

Wenn ihr euch unsicher seid: Eine Alternative zur frühen Einschulung kann auch die gezielte Förderung im Kindergarten sein. Sucht das Gespräch mit eurer Einrichtung und erfragt, welche Optionen es hier für euer Kind gibt.
Wichtig ist: Wenn ihr eine Entscheidung getroffen habt, steht vollkommen dahinter. Das gibt eurem Schulkind Sicherheit für diesen neuen Lebensabschnitt. Andernfalls kann sich eure Unsicherheit auf die Kleinen übertragen.

Interview: Ist mein Kind bereit für die Einschulung? 

Der bekannte Kinderpsychologe Prof. Dr. Michael Schulte-Markwort spricht in unserem Podcast ELTERNgespräch mit Julia über die Frage, wie Eltern die Schulreife ihres Kann-Kindes besser einschätzen können. Und darüber, welche Vor- oder auch Nachteile eine frühe Einschulung haben kann.

Hier könnt ihr euch die Folge direkt anhören

Quellen:

ELTERN

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