Auch wenn der Start der Corona-Impfaktion holprig war: Ab dieser Woche wird in immer mehr Bundesländern auch die 2. Prioritätsgruppe gegen Corona geimpft. Dazu gehören nicht nur Menschen ab 70 Jahren, sondern auch Angehörige von Schwangeren, wörtlich „bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren“.
Der Hintergrund: Bisher ist eine Corona-Impfung bei Schwangeren nur in bestimmten Fällen zugelassen, da es noch keine ausreichenden Studien über mögliche Risiken oder Nebenwirkungen in der Schwangerschaft gibt. (In anderen Ländern wird das übrigens anders gewertet, in den USA zum Beispiel werden Schwangere bevorzugt geimpft.)
In solchen Fällen setzt die Medizin auf den so genannten "Kokonschutz": Um Schwangere vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen, gegen die sie sich nicht impfen lassen dürfen, werden die Menschen in ihrem nahen Umfeld geimpft. Sie können dann die Schwangere nicht oder nur schwerer anstecken und bilden dadurch sozusagen einen schützenden Kokon um sie. Hier mehr Infos dazu, was in Corona-Zeiten für Schwangere wichtig ist.
Wer genau die "engen Kontaktpersonen" sind, kann die Schwangere selbst bestimmen – im Zweifelsfall natürlich der werdende Vater und eine andere Person, mit der sie engen und häufigen Kontakt hat oder in einem Haushalt wohnt. Da Kinder bisher nicht geimpft werden, gehören sie nicht dazu.
Wie kommen die Angehörigen an einen Impftermin?
Ob und wie die impfberechtigen Angehörigen benachrichtigt werden und wie die Impfungen organisiert werden, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes. Anfängliches Chaos ist vermutlich nicht ausgeschlossen. Da die Wartezeiten bis zum Impftermin wahrscheinlich eher lang sein werden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Informiert euch über die Lage in eurem Bundesland. Den direkten Link zur Impf-Info bei euch findet ihr weiter unten.
- Wartet nicht darauf, dass ihr eine offizielle Nachricht bekommt, sondern kümmert euch aktiv um einen Impftermin.
- Erkundigt euch am besten gleich beim Vereinbaren des Impftermins, welcher Beleg erforderlich ist, um zu belegen, dass man enger Angehörige:r einer Schwangeren ist.
- Da im Zweifelsfall der Frauenarzt ein formloses Attest über die Schwangerschaft ausstellen muss, nehmt am besten auch hier früh Kontakt mit der Frauenarztpraxis auf.
Für die schnellste und aktuelle Info hier die direkten Links aus allen Bundesländern:
- Impf-Info für Baden-Württemberg
- Impf-Info für Bayern
- Impf-Info für Berlin
- Impf-Info für Brandenburg
- Impf-Info für Bremen
- Impf-Info für Hamburg
- Impf-Info für Hessen
- Für Mecklenburg-Vorpommern
- Impf-Info für Niedersachen
- Impf-Info für Nordrhein-Westfalen
- Impf-Info für Rheinland-Pfalz
- Impf-Info für das Saarland
- Impf-Info für Sachsen
- Impf-Info für Sachsen-Anhalt
- Impf-Info für Schleswig-Holstein
- Impf-Info für Thüringen
Verwendete Quellen
Bundesministerium für Gesundheit : Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
Robert-Koch-Institut: Covid-19 und Impfen