Du bist Pilotin, Flugbegleiterin oder Busfahrerin? Dann könnte es sein, dass dir ein Beschäftigungsverbot erteilt wird. Das Mutterschutzgesetz verbietet nämlich den Einsatz von Schwangeren auf Beförderungsmitteln, wenn dies für Mutter oder Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Was genau damit gemeint ist? Der Gesetzgeber erklärt das so: Eine unverantwortbare Gefährdung liegt dann vor, wenn die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Folgen einer Tätigkeit sehr hoch ist und die daraus resultierenden möglichen Gesundheitsschädigungen schwerwiegend sind. Im Falle Flugbegleiterinnen heißt das zum Beispiel, dass das Risiko, bei Turbulenzen zu stürzen, sehr hoch ist. Zudem sind sie im Flugzeug erhöhten Strahlenwerten ausgesetzt. Beide Faktoren können die Gesundheit von Mutter und Kind erheblich gefährden. Schwangere Flugbegleiterinnen werden deshalb häufig beim Bodenpersonal eingesetzt.