
Mutterschutzgesetz Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Das Mutterschutzgesetz stellt strenge Regeln auf, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Schwangere weiter beschäftigen dürfen. Der Grund: Mutter und Kind sollen vor Gesundheitsrisiken geschützt werden. Welche Aufgaben dein Chef dir jetzt nicht mehr geben darf, erfährst du hier.
Umgang mit Gefahrstoffen
Chemikalien oder fruchtschädigende Stoffe (z.B. Lacke) sind für Schwangere tabu! Wenn du unsicher bist, ob du bei der Arbeit mit Gefahrstoffen in Kontakt kommst, schau doch mal in das Gefahrstoffverzeichnis. Wenn dem so ist, sprich bitte schnell mit deinem Chef. Er ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu verändern, dass weder du noch dein ungeborenes Baby gefährdet sind. Heißt: Er muss dir einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Ist dies nicht möglich, greift das Beschäftigungsverbot und du wirst von deinem Job freigestellt.

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