Erschütterungen, Vibrationen, Lärm, Hitze, Kälte und Nässe
Schwangere dürfen im Job nicht ständig Erschütterungen, Vibrationen, Lärm, Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt sein. Zugbegleiterinnen, Mitarbeiterinnen im Kühllager oder Straßenbau muss auf jeden Fall eine Tätigkeit angeboten werden, bei der sie diesen Belastungen nicht dauerhaft ausgesetzt sind. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen.