MuSchG: Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Heben und Tragen
Wenn du aufgrund deines Jobs (z.B. in der Altenpflege, in einer Gärtnerei oder in einem Logistikunternehmen) regelmäßig mehr als 5 und gelegentlich mehr als 10 Kilogramm tragen oder heben musst, sag deinem Arbeitgeber unbedingt schnell Bescheid, dass du schwanger bist. Denn hier greift das Mutterschutzgesetz und er darf dir diese Tätigkeiten erst einmal nicht mehr zuteilen.
- Schwanger trotz Periode
- Toxoplasmose Schwangerschaft
- Blasensprung
- Plazenta
- Bauchschmerzen in der Schwangerschaft
- Fehlgeburt
- Hypnobirthing
- Eileiterschwangerschaft
- Dammmassage
- Gestose
- Hyperemesis Gravidarum
- Schwangerschaftsstreifen
- Grippeimpfung Schwangerschaft
- Fruchtwasseruntersuchung
- Beckenendlage
- Schwangerschaft Erkältung
- schwanger Haare färben
- Mutterpass