MuSchG: Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Langes Sitzen oder Stehen
Das Beschäftigungsverbot greift auch, wenn du nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats in deinem Beruf täglich mehr als 4 Stunden bewegungsarm tätig bist. Das kann zum Beispiel im Verkauf sein, wenn du dauerhaft stehen musst. Oder aber in einem Callcenter, wenn du während der Telefonate den ganzen Tag sitzt und deinen Platz nicht verlassen kannst.
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