MuSchG: Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Strecken, Beugen, Hocken, Bücken
Auch andere Körperhaltungen verbietet das Mutterschutzgesetz: Schwangere dürfen beispielsweise nicht in einem Bereich eingesetzt werden, indem sie sich häufig strecken, beugen, hocken oder bücken müssen. Dies trifft häufig auf Handwerksberufe zu, zum Beispiel beim Fliesen- oder Bodenverlegen.
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