MuSchG: Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Das Mutterschutzgesetz untersagt den Einsatz von Schwangeren in einer Tätigkeit, bei der „eine Erhöhung des Drucks im Bauchraum zu befürchten ist, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung“. Gemeint ist hiermit der Einsatz an Maschinen, die mit Füßen betrieben werden. Das ist zum Beispiel in der Industrie der Fall.
Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung
- Schwanger trotz Periode
- Toxoplasmose Schwangerschaft
- Blasensprung
- Plazenta
- Bauchschmerzen in der Schwangerschaft
- Fehlgeburt
- Hypnobirthing
- Eileiterschwangerschaft
- Dammmassage
- Gestose
- Hyperemesis Gravidarum
- Schwangerschaftsstreifen
- Grippeimpfung Schwangerschaft
- Fruchtwasseruntersuchung
- Beckenendlage
- Schwangerschaft Erkältung
- schwanger Haare färben
- Mutterpass