MuSchG: Diese Arbeiten dürfen Schwangere nicht verrichten
Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung
Das Mutterschutzgesetz untersagt den Einsatz von Schwangeren in einer Tätigkeit, bei der „eine Erhöhung des Drucks im Bauchraum zu befürchten ist, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung“. Gemeint ist hiermit der Einsatz an Maschinen, die mit Füßen betrieben werden. Das ist zum Beispiel in der Industrie der Fall.
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