Die Mutterschutzfrist reicht von sechs Wochen vor der Geburt und bis acht Wochen danach. In den sechs Wochen vor der Geburt brauchen angestellte Frauen nicht mehr zu arbeiten, in den acht Wochen danach dürfen sie es nicht. Als Lohnausgleich bekommen sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Wir erklären euch, ob ihr Anspruch habt, wie viel euch zusteht und wo ihr es beantragt könnt.
