Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere privat. Mama hat eine vererbliche Blutkrankheit und Papa in seiner PKV nur einen sehr günstigen Tarif mit geringen Leistungen. Weil er mehr verdient, kann das Baby aber nicht beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden. Einen höherwertigen PKV-Tarif bekommt das Baby nur mit Gesundheitsprüfung - und die wird zur Sackgasse, falls es die Erbkrankheit auch hat. Denn der Versicherer muss das Kind nur im Elterntarif versichern - und das auch nur bei Anmeldung innerhalb der ersten beiden Lebensmonate.
Rechtzeitig Experten fragen: Probleme vermeiden
“Die allermeisten Babys kommen gesund zur Welt, so dass auch die einfache Gesundheitsprüfung mit U1 und U2 gar kein Problem ist”, sagt Markus von Leni, Leon & den Luchsen. Das sind die Experten für das Thema: “Wir machen Kinderkrankenversicherungen und sonst nichts”, ergänzt Markus. “So haben wir auch für das Risiko der Blutkrankheit eine gute Lösung gefunden, denn der Papa hat sich mehr als vier Monate vor dem Entbindungstermin bei uns gemeldet.”
Wie und warum das geht, haben die Experten in zwei kostenlosen, kompakten Leitfäden (Lesedauer: unter 9 Minuten) übersichtlich dargestellt. Es gibt eine Ausgabe für gesetzlich versicherte Eltern und eine für Eltern, bei denen einer nicht gesetzlich versichert ist (Beamte mit Beihilfe oder privat Versicherte).