Sonne, Strand und Reiserecht
Umso schlimmer, wenn das Zimmer um 17 Uhr noch nicht bezogen werden kann, am Spielplatz die Schaukeln abgehängt sind und am Poolbereich ein riesiger Schaufelbagger mit lautem Getöse staubend und Dreck um sich werfend ein Loch aushebt. Und das bei 40 Grad im Schatten.
Pauschalreisende können in einem solchen Fall immerhin bei ihrem Reiseveranstalter in Deutschland eine Minderung des Preises durchsetzen. Das entschädigt zumindest teilweise für die Unannehmlichkeiten im Urlaub. Wer jedoch Hotel oder Ferienwohnung direkt gebucht hat, der hat es schwer, eventuelle Ansprüche durchzusetzen. Denn dann gelten die Richtlinien im jeweiligen Urlaubsland und dessen Gesetze. Eventuelle Ansprüche auf juristischem Weg durchzusetzen, kann lange dauern und mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden sein.
"Das ist der Nachteil, wenn man nicht pauschal verreist", sagt Professor Dr. Ronald Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Zwar hätten Urlauber auch im Ausland ihre Rechte, das Problem sei aber, diese geltend zu machen. "Unter Umständen ist sogar das persönliche Erscheinen des Klägers vor Gericht erforderlich", erklärt Schmid. Das kostet Zeit und Geld. "Viele verzichten daher auf eine Klage", hat der Experte beobachtet.
Nicht nur Juristen helfen
Will der verhinderte Urlauber nicht klein beigeben, benötigt er in der Regel einen Rechtsanwalt im Reiseland. Doch ob sich dieser Aufwand lohnt, ist fraglich. Denn in den meisten Fällen geht es nicht um Schadensersatz, sondern um eine Minderung des Reisepreises, etwa wegen schlechten Essens oder eines Hotelpools ohne Wasser. "Das sind dann keine hohen Beträge, sondern lediglich fünf bis zehn Prozent des Reisepreises", sagt Silvia Schattenkirchner, Juristin beim ADAC, "dafür klagt niemand."
Die Expertin für Reiserecht empfiehlt betroffenen Reisenden, sich vor Ort mit dem Hotel- und Gaststättenverband oder dem Tourismusverband in Verbindung zu setzen. Denn die haben ein hohes Interesse daran, dass der Urlaubsort kein Negativ-Image erhält. Im Notfall vermittelt der ADAC seinen Mitgliedern auch einen deutschsprachigen Anwalt am Urlaubsort. Die Kosten für den juristischen Beistand trägt allerdings der Reisende oder dessen Rechtsschutzversicherung. "Darauf sollte man sich jedoch nicht bedingungslos verlassen", warnt Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale München.
Denn ob der Versicherungsschutz bei Klagen im Ausland greift, hängt von der jeweiligen Police ab. Doch auch Saller rät davon ab, gegen einen Hotelier vor Gericht zu ziehen: "In Italien dauert ein Zivilprozess beispielsweise in der ersten Instanz durchschnittlich vier Jahre." Anders sieht es allerdings bei Ferienwohnungen aus, vorausgesetzt, der Vermieter wohnt in Deutschland. "Dann gilt deutsches Mietrecht", weiß Saller. Verhinderte Urlauber können ihre Ansprüche folglich im Inland geltend machen. Gleiches gilt unter Umständen auch, wenn der Vermieter explizit in Deutschland für sein Objekt geworben hat, ergänzt Schattenkirchner: "Zum Beispiel, wenn er seine Ferienwohnung auf einer deutschen Internetseite bewirbt."
Darauf bei der Buchung achten
Sinnvoller, als im Nachhinein zu klagen, ist allerdings, bereits vorab mit dem Hotelier oder dem Vermieter der Ferienwohnung alle wichtigen Details zu klären. "Bei der Individualreise kommt es darauf an, was ich individuell vertraglich vereinbart habe", erläutert Schattenkirchner. Insbesondere bei den Ferienwohnungen sei das wichtig, empfiehlt Saller.
Denn bei Hotels und Pensionen ist eher ein Rechtsrahmen gegeben. Wohnungen werden hingegen oft auf privater Ebene vermietet. "Da sind die Einzelheiten oft unklar", sagt Saller und empfiehlt, bereits bei der Buchung einige Regeln zu beachten und so viele Punkte wie möglich schriftlich zu fixieren. Dazu gehören unter anderem:
- Ab wie viel Uhr dürfen Hotelzimmer / Ferienwohnung am Anreisetag bezogen werden?
- Bis wie viel Uhr müssen Hotelzimmer / Ferienwohnung am Abreisetag verlassen werden?
- Gibt es im Hotel/in der Ferienanlage eine Hausordnung? Wenn ja, sollte diese unbedingt vor der Buchung gemailt oder zugeschickt werden. (Es gibt Hotels und Anlagen, in denen Kinder während der Mittagszeit nicht in den Gemeinschaftsräumen spielen dürfen!)
- Sind Kleinkinder und Säuglinge willkommen? Ein gutes Indiz dafür sind Angebote wie Gitterbetten, Hochstühle und Spielplätze. Achtung: es gibt Hotels, in denen Kinder erst ab drei Jahren willkommen sind.
- In welchem Zustand muss die Ferienwohnung bei der Abreise übergeben werden (beispielsweise besenrein)?
- Ist die Endreinigung im Preis inbegriffen?
- Wo stellen die Urlauber ihr Auto unter?
- Ist im Preis für die Ferienwohnung die Bettwäsche enthalten?
- Kaution nicht bar, sondern per Kreditkarte hinterlegen. Dann kann der Urlauber eine eventuelle Abbuchung im Streitfall leichter rückgängig machen.
- Insbesondere Vermieter von Ferienwohnungen verlangen gerne vorab eine Anzahlung. Diese sollte sich aber im Rahmen halten und keinesfalls den Preis für den gesamten Aufenthalt abdecken. Denn selbst im schlimmsten Fall, dass die Ferienwohnung bereits belegt ist, ist das Geld erst mal weg. Saller empfiehlt daher: "Auch im Urlaub sollten sich die Menschen wirtschaftlich vernünftig verhalten und keine hohe Anzahlung leisten." Zwar ist der Verlust eines geringen Betrags ebenfalls ärgerlich, sollte einem aber nicht die Freude am Urlaub nehmen.
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